Kanzlei für die Wirtschaft

Geldwäschebekämpfung

Umsetzung der geldwäscherechtlichen Anforderungen

  • Beratung von Unternehmen bei allen rechtlichen Fragen zur Geldwäschebekämpfung und Prävention
  • Laufende Beratung des Geldwäschebeauftragten und der Zentralen Stelle in der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen
  • Informationen aus erster Hand, wir vermitteln Ihnen über unseren Informationsdienst  zeitnah und praxisorientiert alle relevanten gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben
  • Umsetzung aufsichtsrechtlicher Anforderungen und Vorgaben
  • Gestaltung von revisionssicheren Empfehlungen und Arbeitsanweisungen
  • Durchführung von Multiplikatorenschulungen
  • Koordination mit den Ermittlungsbehörden
  • Bereitstellung einer „Whistleblowing – Hotline“ für Mitarbeiter von Unternehmen
  • Begleitung von internen Untersuchungen

Geldwäschebeauftragter / Zentrale Stelle

  • Outsourcing und Übernahme der Funktion des Geldwäschebeauftragten und der „Zentralen Stelle“ für Unternehmen
  • Beratung zu allen Aufgaben im Zusammenhang mit der Beauftragtentätigkeit